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Handwerkskammer in
Schwandorf

CMT Charlottenhof
Charlottenhof 1
92421 Schwandorf
Tel. 09431 885-0
Fax 09431 885-302

E-Mail schwandorf@hwkno.de

Stichwort: Begabtenförderung
Begabtenfoerderung
Das Programm „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ fördert bundesweit junge Berufstätige, die überdurchschnittliche Leistungen in ihrer Ausbildung erbracht haben.

Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn bereit. Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu 5.100 Euro. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20 Prozent, höchstens jedoch 180 Euro pro Förderjahr, vom Teilnehmer zu tragen. Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm der Begabtenförderung im Handwerk sind:

  • Berufsabschlussprüfung besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser),
  • oder besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb,
  • oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes/Berufsschule,
  • und jünger als 25 Jahre bei Aufnahmebeginn.
 Ausfallzeiten wie z. B. Bundeswehr, Zivildienst, Mutterschutz und Elternzeit können evtl. anerkannt werden. Die Abwicklung des Programms „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ übernimmt jeweils die Handwerkskammer, in der der Absolvent seine Berufsabschlussprüfung abgelegt hat. Weitere Informationen können Sie auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk Berufliche Bildung unter www.begabtenfoerderung.de einsehen. Auskünfte erteilt auch Andrea Greipl.